
Lt. Urteil des EuGH 2004 kann in der EU eine nationale Bankenaufsichtsbehörde nicht von geschädigten Bankkunde n beim Zusammenbruch ihres Kreditinstitut s haftbar und entschädigungspflichtig gemacht werden. Auch der betr. Staat kann nicht haftbar gemacht werden. Zur Begründung heisst es, die EU- Richtlinien zum Bankenrecht verliehen dem Einze.....
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